Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: April 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Angebote zwischen GLZWRK Fahrzeugaufbereitung, Pascal Gottfried, Zum Rosenbusch 4A, 32805 Horn-Bad Meinberg (im Folgenden „GLZWRK“) und dir als Kunden. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, GLZWRK stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss und Terminvereinbarung
Angebote von GLZWRK sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Terminbestätigung (mündlich, schriftlich oder per Messenger wie WhatsApp) oder durch die Übergabe des Fahrzeugs und die Annahme des Auftrags durch GLZWRK zustande. Vereinbarte Termine sind verbindlich.
3. Terminabsage und Stornierung
Solltest du einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, ist dieser spätestens 48 Stunden vorher abzusagen. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen behält sich GLZWRK vor, eine Ausfallpauschale in Höhe von 20 % des vereinbarten Auftragswertes in Rechnung zu stellen, es sei denn, du kannst nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die vorab individuell vereinbarten Preise. Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen. Die Zahlung ist unmittelbar nach erbrachter Leistung und Fahrzeugübergabe in bar oder per EC-Karte/Überweisung (nach vorheriger Absprache) fällig.
5. Leistungserbringung und Fahrzeugübergabe
Du bist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin am vereinbarten Ort zu übergeben. Vor Beginn der Arbeiten wird das Fahrzeug gemeinsam auf Vorschäden (Kratzer, Beulen, defekte Teile etc.) begutachtet und dokumentiert. Bitte entferne vor der Übergabe alle losen Gegenstände und Wertsachen aus dem Innenraum. Für im Fahrzeug verbliebene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
6. Haftung
GLZWRK haftet für Schäden, die nachweislich durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von GLZWRK verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gehaftet, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Keine Haftung wird übernommen für Schäden durch verdeckte, unsichtbare Vorschäden (z. B. unfachmännische Nachlackierungen, mangelhafte Klarlackhaftung, Steinschläge, die sich bei der Wäsche/Politur lösen). Motorwäschen erfolgen ausschließlich auf dein eigenes Risiko.
7. Gewährleistung und Reklamation
Du hast das Fahrzeug bei der Rückgabe unmittelbar auf Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel an der ausgeführten Dienstleistung sind GLZWRK sofort bei der Fahrzeugübergabe mitzuteilen. Spätere Reklamationen hinsichtlich offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen. Bei berechtigten Mängeln hat GLZWRK das Recht zur Nachbesserung.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die entsprechende gesetzliche Regelung.